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Berlin 2020 03Schon in der kommenden Woche, ab 23.3.2020, soll ein Gesetz verabschiedet werden, das dem Gesundheitsminister angesichts der Ausbreitung von Corona weitreichende Vollmachten geben würde, die durch das Parlament nicht mehr kontrolliert werden können.
Auch angesichts der insgesamt großen Bereitschaft der Bevölkerung, Einschränkungen hinzunehmen und den bereits vorhandenen Restriktionsmöglichkeiten durch das Infektionsschutzgesetz sind die Maßnahmen übertrieben und greifen tief in die Grundrechte ein.
 
Eine Einordnung der gegenwärtigen Lage bietet auch ein Papier des Deutschen Netzwerks für evidenzbasierte Medizin: www.ebm-netzwerk.de/de/veroeffentlichungen/covid-19