Faire Preise statt mildtätiger Einzelaktionen!
Was nützen Preissenkungen?
Der internationale Proteste gegen sämtliche Firmen, die Patente auf teure Aids-Mittel halten, warf ein schlechtes Licht auf die Großen der Pharma-Industrie. Doch imageträchtige Reaktionen der Industrie ließen nicht lange auf sich warten: Zur Weltgesundheitskonferenz im Mai 2000 in Genf verkündeten VertreterInnen der Pharmaunternehmen beträchtliche Preissenkungen auf ihre Medikamente. Der Zugang der Armen zu diesen lebensnotwendigen Arzneien hat sich aber seither kaum verbessert. Das großspurige Angebot blieb vage und beliebig, denn die Industrie legte sich nicht darauf fest, für welche Länder und welchen Zeitraum der Preis reduziert werden solle. Die Unternehmen behielten sich die Option vor, von Land zu Land und für jedes einzelne Medikament unterschiedliche Preise auszuhandeln.
Arzneimittelspenden
Einzelne Pharmafirmen versprachen spezifische Arzneimittelspenden für begrenzte Zeiträume, so beispielsweise die deutsche Firma Boehringer-Ingelheim. Der Medikamenten-Hersteller bot Ländern der Dritten Welt das Mittel Nevirapine für einen befristeten Zeitraum kostenlos an, um so die Mutter-Kind-Übertragung von Aids zu senken. Die BUKO Pharma-Kampagne untersuchte dieses Spendenangebot eingehend. Wir beleuchteten Hintergründe, Folgen und Kostenrahmen des Projektes eingehend im Pharma Brief. Lesen Sie darüber mehr im Beitrag: Besser als nichts, aber nicht genug (Pharma-Brief 3/2002).
Unsere Forderungen
Die BUKO Pharma-Kampagne setzt sich für Optionen ein, die den Zugang zu Arzneimitteln in armen Ländern langfristig und nachhaltig sichern:
Wir fordern daher transparente Preise für unentbehrliche Arzneimittel. Die Kosten patentgeschützter unentbehrlicher Arzneimittel müssen auf ein Niveau gesenkt werden, das ihren weltweiten Zugang sicherstellt. Arzneimittelpreise dürfen nicht allein der Marktmacht der Industrie überlassen bleiben, sondern es bedarf einer politisch gesteuerten Preisfindung entsprechend des jeweiligen Bedarfs. Das Menschenrecht auf Gesundheit und der Zugang zu unentbehrlichen Arzneimitteln muss Vorrang vor Patentrechten und anderen kommerziellen Interessen haben. Kein Land darf darum daran gehindert werden, zum Schutz der Gesundheit bestehende Ausnahmeklauseln im Patentschutzabkommen anzuwenden.


