BUKO Pharma-Brief Nr.
8, Oktober 1996Rundbrief der BUKO Pharma-Kampagne
Health
Action International (D)
Editorial
Liebe LeserInnen,
wir haben ereignisreiche Wochen hinter uns. Die Pharma-Kampagne hat ein
internationales Seminar zu den Folgen der neuen Welthandelsvereinbarungen
für die Arzneimittelversorgung der Dritten Welt mit ausgerichtet. Über
die Ergebnisse berichten wir auf dieser und den folgenden Seiten. Danach
beherbergten wir das Europatreffen unseres internationalen Netzwerks Health
Action International (HAI) mit über 50 TeilnehmerInnen aus 17 Ländern
und fünf Kontinenten.
Außerdem führten wir Gespräche mit dem Verband der forschenden
Arzneimittelunternehmen über die Verbesserung des Angebots seiner Mitgliedsfirmen
in der Dritten Welt (mehr darüber in der nächsten Ausgabe). Wir
können uns auch eines stark wachsenden Interesses der Presse an unserer
Arbeit erfreuen.
All dies führte leider zu einer Verzögerung bei der Herstellung
des Pharma-Briefs, für die wir Sie um Verständnis bitten.
Ihr
Jörg Schaaber
Anfang 1995 traten neue Regeln für den Welthandel in Kraft. Sie
bringen für die Arzneimittelversorgung der Dritten Welt erhebliche
Nachteile, denn erstmals werden die Länder gezwungen, Patente für
Arzneimittel zu akzeptieren. Dies wird nicht nur zu höheren Preisen
führen, sondern auch die wenigen nicht von multinationalen Konzernen
abhängigen Pharmafirmen im Süden in ihrer Existenz gefährden.
Auf einem BUKO/HAI Seminar im Oktober 1996 wurden die Folgen der GATT-Vereinbarungen
für die Gesundheitsversorgung diskutiert. Wir dokumentieren die wichtigsten
Fakten und drucken einen Redebeitrag ab, der sich mit den von Patentbefürwortern
gern angeführten hohen Kosten der Arzneimittelforschung auseinandersetzt
(Seite 4).
Die GATT Verträge wurden nach langjährigen Verhandlungen im April
1994 von 117 Staaten in Marrakesch verabschiedet und führten zur Gründung
der Welthandelsorganisation (World Trade Organization, WTO). Erstmals wurde
ein umfassendes Paket von Regeln geschnürt, das Staaten nur komplett
akzeptieren können - oder bei Ablehnung gravierende Nachteile für
ihren Außenhandel in Kauf nehmen müssen. Die Dritte Welt Länder
haben bei den GATT Verhandlungen keine gemeinsame Position durchsetzen können.
Sie waren während des Verhandlungsprozesses stark benachteiligt, da
aus Kostengründen oft nur der UN-Vertreter des Landes an den langwierigen
Verhandlungen teilnehmen konnte, während die Industrieländer mit
großen Delegationen unter Einbeziehung von Experten die Diskussion
beherrschten.
Kurz gesagt, vereinfachen die GATT-Vereinbarungen die Aktivitäten grenzüberschreitend
tätiger Unternehmen. Dabei geht es nicht nur um den Abbau von Zöllen,
sondern auch um die Möglichkeit, unbehindert Dienstleistungen weltweit
anzubieten (z.B. Banken und Versicherungen). GATT führt aber nicht
generell zu einem freieren Welthandel, sondern enhält stark protektionistische
Elemente, die vor allem Großunternehmen aus dem Norden begünstigen.
Unter dem Begriff "handelsbezogene intellektuelle Eigentumsrechte"
verbirgt sich im GATT Vertrag der Zwang für alle Mitgliedsstaaten,
einen 20-jährigen Patentschutz zu akzeptieren.
Diese Vorschrift hat für die Medikamentenversorgung der Dritten Welt
gravierende Folgen, denn sie gibt den großen Pharmamultis die Möglichkeit,
hohe Preise auch im Süden zu realisieren. Ein Patent bedeutet für
das Unternehmen ein Vermarktungsmonopol und damit die Ausschaltung von Konkurrenz.
Bislang haben viele Länder der Dritten Welt keine Patente für
Arzneimittel anerkannt. Deshalb konnten lokale Firmen neuere Arzneimittel
herstellen und zu günstigeren Preisen anbieten, bzw. billig aus anderen
Ländern importieren, die ebenfalls keine Pharmapatente anerkannten.
Diese einheimische Industrie wird unter den neuen GATT-Regeln eindeutig
zu leiden haben.
Besonders bedenklich ist, daß Herstellungsprozesse ebenfalls patentgeschützt
werden müssen. Da solche Patente meist wesentlich später als das
Patent für den Wirkstoff angemeldet werden, verlängert sich die
zwanzigjährige Schutzperiode erheblich. Versucht eine andere Firma
nach Ablauf des Wirkstoffpatents, das Mittel mit einem anderen Herstellungsprozeß
zu produzieren, muß sie nachweisen, daß dieser Prozeß
wirklich anders als der des Orginalherstellers ist. Dies stellt eine in
der Rechtswelt seltene Beweisumkehr dar: nicht der Kläger muß
die Patentverletzung beweisen, sondern die beklagte Firma muß nachweisen,
daß sie das Patent nicht verletzt hat.
Vor allem hohe Kosten für die Arzneimittelforschung werden von den
großen Firmen ins Feld geführt, wenn sie auf der Notwendigkeit
von Patenten beharren. Das Argument: Ohne Patente keine Forschung, weil
nur der Patentschutz hohe Gewinne ermögliche, die dann wieder in die
Forschung gesteckt werden könnten. Der Weltverband der großen
Hersteller (IFPMA) behauptet, es koste über 300 Millionen US$, ein
neues Medikament auf den Markt zu bringen. Diese Kostenschätzungen
sind weit überhöht, und oft zahlt auch der Staat einen nicht unbeträchtlichen
Teil der Forschungskosten, wie der Artikel "Pharmaforschung - Wer zahlt
und wer kassiert?" auf Seite 4 zeigt.
Ein weiteres Argument der Industrie: das Fehlen von Patentschutz stelle
ein Investitionshindernis dar. Das stimmt so nicht: Argentinien, die Türkei
und Indien haben in den letzten dreißig Jahren eine florierende Pharmaindustrie
aufgebaut, sie gaben aber keinen oder nur sehr beschränkten Patentschutz
(Indien). "Brasilien schaffte 1969 den Patentschutz für Arzneimittel
ab, um die lokale Industrie aus dem Zangengriff der Multis zu befreien;
ausländische Direktinvestitionen [in diesem Sektor] wuchsen in den
siebziger Jahren um das Sechsfache."
Wenn GATT jetzt in der Dritten Welt zu einer Verdrängung der lokalen
Industrie zugunsten von Tochtergesellschaften multinationaler Konzerne führt,
hat das eine Reihe von Nachteilen für diese Länder: Lokale Firmen
passen Technologien eher auf ein lokales Niveau an, sie fördern die
Schaffung einer technologischen Infrastrukur, und sie verkaufen häufiger
preiswerte Generika. Außerdem bleiben die Gewinne lokaler Firmen eher
im Lande, statt in die Industrieländer zurückzufließen und
zum Handelsdefizit beizutragen.
Ein wichtiges Argument ist, daß Patente für Arzneimittel auch
für Industrieländer relativ neu sind. In Deutschland und Frankreich
gibt es sie erst seit 1967, in Skandinavien seit 1968, in Japan seit 1976,
in der Schweiz seit 1978 und in Italien seit 1979. Es wird wohl niemand
ernstlich behaupten wollen, daß es davor in diesen Ländern keine
Forschung gab. Vielmehr ist es wohl so, daß Patente erst ab einem
gewissen Stand industrieller Entwicklung einem Teil der Unternehmen Vorteile
bringen. Frankreich mußte diese Erfahrung Anfang dieses Jahrhunderts
machen, als es erstmals Patente einführte: große Teile der chemischen
Industrie wanderten in die patentfreie Schweiz ab. Später schaffte
Frankreich Arzneimittelpatente dann wieder ab.
Viele wichtige Arzneimittel für die Dritte Welt sind zu alt, um noch durch Patente geschützt zu sein. Doch tragen bereits jetzt patentgeschützte Arzneimittel durch ihren hohen Preis einen bedeutenden Anteil an den Ausgaben für Arzneimittel in Ländern der Dritten Welt. Zuverlässige Preisvergleiche liegen nur für Industrieländer vor. So ermittelten in Deutschland die Krankenkassen, daß sie für ein patentgeschütztes Arzneimittel im Schnitt mehr als dreimal so viel erstatten müssen wie für ein patentfreies. Da patentfreie Arzneimittel in der Dritten Welt meist billiger als bei uns angeboten werden, dürfte dort der Preisunterschied eher noch höher ausfallen.
In Zukunft werden Länder der Dritten Welt noch stärker auf patentierte Arzneimittel angewiesen sein. Dafür gibt es mehrere Gründe:
Um eine Vorstellung von den Mehrkosten durch Patente zu bekommen, kann das Beispiel Kanada dienen. Dort wurde bis 1993 nur ein 10 jähriger Patentschutz gewährt. Mit dem Beitritt Kanadas zur Nordamerikanischen Freihandelszone (NAFTA) mußte er jedoch auf 20 Jahre ausgedehnt und das Zwangslizenz-System abgeschafft werden. Die Mehrkosten, die dadurch für Sozialversicherung und VerbraucherInnen bis zum Jahr 2010 entstehen, werden auf 7 Milliarden Kanadische Dollar geschätzt. Der ehemalige Vizepräsident des US-Pharmakonzerns Eli Lily, Edgar G. Davis, lobte die NAFTA Patentregeln als "Meisterleistung", die "zeigt, was die Industrie erreichen kann, wenn sie gemeinsam handelt."
Nur ein schwacher Trost ist, daß die WTO-Regeln für Länder der Dritten Welt Übergangsfristen bis zum Jahr 2000 (bis 2005 für die am wenigsten entwickelten Länder) möglich machen. Die wenigen Dritte Welt Länder, die über eine nennenswerte nationale Pharmaindustrie verfügen, knicken teilweise schon früher ein. So hat Brasilien dieses Jahr ein Patentgesetz erlassen, das einen sofortigen Schutz von noch in der Forschung befindlichen Mitteln garantiert und ab nächstem Jahr Patente auf Arzneimittel vergibt. Der Weltverband der großen Pharmamultis, IFPMA, triumphiert: "ein signifikanter Meilenstein in der Wirtschaftsgeschichte Brasiliens, der eine 180 Grad Kehrtwendung der [brasilianischen] Politik der 70er und 80er Jahre darstellt."
Eine weitere bedrohliche Komponente von GATT sind die Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten. Beschwert sich ein Land, daß ein anderes Land gegen die GATT-Vereinbarungen verstoßen hat, so entscheidet ein dreiköpfiges Gremium von Handelsexperten unter Ausschluß der Öffentlichkeit. Dagegen kann das beklagte Land nur Beschwerde bei einem siebenköpfigen Ausschuß bei der WTO einreichen. Dessen Beschluß wiederum kann nur durch einstimmiges Votum aller WTO-Mitgliedsländer - einschließlich des Beschwerdeführers - aufgehoben werden. Früher hatte jedes Land de facto ein Vetorrecht gegen eine Beschwerde. Und die Strafen, die die WTO verhängen kann, sind nicht unbeträchtlich: Entweder muß der Einnahmeverlust, der durch den Verstoß gegen die GATT-Regeln entstanden ist, in voller Höhe bezahlt werden, oder das "benachteiligte" Land kann Strafmaßnahmen in gleicher Höhe gegen jeden beliebigen anderen Sektor des Regelbrechers verhängen. Äußerst problematisch erscheint, daß dieses Verfahren im Geheimen abläuft und durch nicht demokratisch legitimierte Experten durchgeführt wird.
Viele Regeln der neuen GATT Vereinbarungen schützen die Interessen
der großen Firmen in den Industrieländern. Dieses Ungleichgewicht
wird sich nur langfristig durch Veränderungen bei den GATT-Verträgen
ändern lassen.
Einige kleine Schlupflöcher bleiben den Ländern der Dritten Welt
jedoch noch offen. So kann ein Land Erfindungen von der Patentierbarkeit
ausschließen, wenn dies "notwendig ist, um [..] die Gesundheit
der Menschen zu schützen" . Allerdings ist diese Einschränkung
an enge Voraussetzungen gebunden, der Staat müßte solche Arzneimittel
selbst produzieren, und dürfte keinerlei Gewinn damit erzielen.
Eine weitere Möglichkeit stellt das Zwangslizenzverfahren dar. Dabei
muß in jedem Fall geprüft werden, ob eine Zwangslizenz notwendig
ist und dem Patentinhaber muß eine dem Wert der Lizenz angemessene
Entschädigung gezahlt werden. Neben weiteren Bedingungen ist festgelegt,
daß die Produktion hauptsächlich auf dem nationalen Markt abgesetzt
werden muß. Das ist angesichts relativ kleiner Märkte in vielen
Dritte Welt Ländern ein schwerwiegendes Hindernis, weil sich oft nur
eine Produktion für mehrere Staaten einer Region lohnt und vielen Ländern
die technischen Möglichkeiten fehlen, selbst Arzneimittel herzustellen.
Diese Vorschrift unterminiert die regionale Süd-Süd Zusammenarbeit.
Schon jetzt steht fest, daß die GATT-Verträge schwerwiegende
Nachteile für Länder der Dritten Welt bringen werden; das genaue
Ausmaß des Schadens wird aber erst die Zukunft zeigen. Die wirtschaftlichen
und politischen Machtverhältnisse werden zugunsten des Nordens zementiert.
Viele der neuen GATT-Regeln sind sehr kompliziert und ihre genaue Bedeutung
wird sich erst in der Praxis erweisen. Es besteht z.B. die Befürchtung,
daß aufgrund des vorgesehenen Schutzes von "kommerziellen Geheimnissen"
die Veröffentlichung von Informationen über Arzneimittelsicherheit
erschwert werden könnte. Selbst potentiell vorhandene Möglichkeiten
der GATT-Verträge werden möglicherweise nicht genutzt, weil ExpertInnenwissen
fehlt und Länder der Dritten Welt das Risiko einer Auseinandersetzung
mit der WTO mit ungewissem Ausgang scheuen.
Bereits jetzt muß aber eine Diskussion der Folgen von GATT für
die Gesundheitsversorgung in der Dritten Welt im Süden wie im Norden
geführt werden. Unser internationales Netzwerk Health Action International
(HAI) wird zur Verbreitung von Hintergrundinformationen zu GATT und WTO
beitragen. (JS)
James Love berichtete auf dem GATT-Seminar über Erfahrungen, die
er 1994 in Argentinien machte:
"Ich war erstaunt, aus erster Hand zu erfahren, welch enormen Druck
die US-Regierung ausübte, um Argentinien dazu zu bringen, ihre Pharma-Patentgesetzgebung
umzuschreiben. Zu jener Zeit akzeptierte Argentinien keine Pharma-Patente
und verfügte über eine große nationale Pharmaindustrie.
Der argentinische Kongreß erwog gerade, ein Patentsystem für
Arzneimittel einzuführen, um den neuen GATT-Verträgen nachzukommen.
Die USA wollten jedoch ganz andere Regeln, als der argentinische Kongreß
bereit war zu verabschieden; Regeln, die weit über die GATT Anforderungen
hinausgingen. Und der argentinische Präsident drohte, ein Patentgesetz
per Dekret zu erlassen. Kongress-Mitglieder fragten mich, was denn der US-Präsident
per Dekret durchsetzen könne. Diese Sache löste in Argentinien
große Besorgnis aus, weil das Land gerade wieder eine Demokratie geworden
war, und die USA auf den Präsidenten Druck ausübten, seine verfassungsmäßig
gesicherten Rechte zu überschreiten."
James Love ist Wirtschaftswissenschaftler und arbeitet für das
Center for Study of Responsive Law (CSRL) in Washington, USA, einer Forschungsinstitution,
die 1968 von dem Bürgerrechtler Ralph Nader gegründet wurde. Das
Center hat sich ausführlich mit der staatlichen Forschungsförderung
für Arzneimittel in den USA beschäftigt und einige interessante
Entdeckungen gemacht. Wir veröffentlichen im folgenden Auszüge
aus der Rede von James Love während des BUKO/HAI Seminars zu GATT/WTO.
Seit einigen Jahrzehnten profitiert die Pharmaindustrie von einer Kombination
aus Regierungsintervention und Laissez-Faire: die Bundesregierung der USA
garantiert einen strengen Schutz des geistigen Eigentums und gewährt
großzügige öffentliche Subventionen für die Forschung,
verzichtet aber darauf, die Preise für Arzneimittel zu regulieren.
Das hat zur Folge, daß die Vereinigten Staaten eine führende
Rolle bei der Entwicklung neuer Arzneimittel eingenommen haben, aber gleichzeitig
die weltweit höchsten Arzneimittelpreise aufweisen.
Die entscheidende Frage ist, wie gelingt es der Regierung, die von ihr entwickelten
Arzneimittel auf den Markt zu bringen und inwieweit kann sie auf die Unternehmen
Einfluß nehmen, die von dieser Vermarktung profitieren? Glaubt man
den Pharmafirmen, führt jeder Versuch der Regierung, Arzneimittelpreise
zu regulieren, dazu, die industrielle Forschung und Entwicklung zu lähmen,
den Fortschritt zu verlangsamen und eine führende Hi-Tech-Exportindustrie
zu schädigen. Aber wenn die Regierung es nicht schafft, hier zu handeln,
werden die Arzneimittelpreise weiter steigen auf Kosten der PatientInnen,
die sich notwendige Medikamente nicht mehr kaufen können, und auf Kosten
der SteuerzahlerInnen.
Wie für viele andere Krebsmedikamente hatte die amerikanische Bundesregierung
auch für Taxol die Kosten und Risiken seiner Entdeckung und Entwicklung
getragen. Die Forschungen waren vom Nationalen Krebsinstitut (National Cancer
Institute, NCI) über 30 Jahre hinweg durchgeführt worden. Nach
Abschluß der klinischen Versuchsphase II suchte die Regierung nun
ein Unternehmen für die Vermarktung des Arzneimittels. Mit der Herstellung
des Arzneimittel war bereits ein anderes Unternehmen, Hauser Chemical, beauftragt
worden. Nach einer "offenen" Ausschreibung wurde dann das U.S.amerikanische
Pharmaunternehmen Bristol Myers Squibb (BMS) mit der Vermarktung beauftragt.
BMS war im Vorteil, da die Firma sowohl eine Schlüsselperson des Forschungsteams
vom Nationalen Krebsinstitut, Dr. Robert Wittes, angeheuert, als auch eine
Absprache mit der Firma Hauser Chemical getroffen hatte. BMS erwarb vom
Nationalen Krebsinstitut für weniger als 5 Millionen US Dollar die
Ergebnisse der abschließenden klinischen Untersuchungen mit Taxol.
Dadurch sicherte BMS sich auch den ausschließlichen Zugang zu den
Ergebnissen aller weiteren Forschungen, die das Krebsinstitut mit Taxol
durchführen wird.
Die Regierung Bush hatte anläßlich einer heftigen öffentlichen
Diskussion über den Preis von AZT (ein Mittel zur Behandlung von AIDS)
beschlossen, Pharmafirmen eine Vereinbarung über "Angemessene
Preise" unterschreiben zu lassen. Im Gegenzug wurden den Firmen die
exklusiven Vermarktungrechte für Medikamente überlassen, deren
Erforschung und Entwicklung der Staat finanziert hatte. Auch für Taxol
wurde eine solche Vereinbarung unterschrieben. Nachdem das Arzneimittel
für die Vermarktung in den Vereinigten Staaten zugelassen worden war,
wurde ich von einem Mitglied des Repräsentantenhauses beauftragt, den
Preis von Taxol, der zwischen BMS und dem Nationalen Krebsinstitut ausgehandelt
worden war, zu begutachten.
Wir fanden heraus, daß BMS mit dem ursprünglichen Auftragnehmer,
Hauser Chemical, einen Vertrag geschlossen hatte, 500 Kilogramm Taxol für
0,25 Dollar pro Milligramm (mg) Substanz herzustellen. BMS verkaufte das
Arzneimittel dann an den Pharmagroßhandel für 4,87 Dollar pro
mg, das 19fache des Einkaufspreises. Mit anderen Worten: BMS zahlte 100
Millionen Dollar für den Einkauf und erzielte 1,95 Milliarden Dollar
mit dem Verkauf von Taxol. Die "Forschungskosten" von BMS beliefen
sich nur auf die bereits erwähnten 5 Millionen US$. Angesichts der
geringen Rolle, die BMS bei der Entdeckung und Entwicklung des Medikamentes
gespielt hatte, war der Preis, den die PatientInnen zu zahlen hatten, in
unseren Augen keineswegs "angemessen".
Die Untersuchung von Taxol führte uns zu einer weitergehenden Betrachtung
der Preisgestaltung von Arzneimitteln, die mit öffentlichen Geldern
entwickelt worden waren. Wir fanden heraus, daß die amerikanische
Regierung für 34 von 37 Krebsmedikamenten, die zwischen 1955 und 1992
zugelassen worden waren, die klinischen Versuche und andere Studien finanziert
hatte. Wir fanden auch heraus, daß die Bundesregierung bei der Hälfte
aller Arzneimittel, die die Zulassungsbehörde FDA zwischen 1987 und
1991 als "prioritär" eingestuft und zugelassen hatte, eine
signifikante Rolle bei der Finanzierung der Forschung spielte. Wir fanden
heraus, daß die Regierung ihre Forschungsinvestititionen auf die Entwicklung
von Arzneimitteln richtet, die einen großen therapeutischen Fortschritt
versprechen und schwere Krankheiten bekämpfen. Im privaten Sektor hingegen
werden oft "Me-Too"-Arzneimittel entwickelt, die sich nur an einem
profitablen Markt ausrichten. Obwohl so viele Arzneimittel mit öffentlichen
Geldern erforscht und entwickelt wurden, sind die Preise für solche
Arzneimittel im Durchschnitt dreimal höher als für Medikamente,
die ausschließlich von privaten Firmen entwickelt wurden. Die Ironie
bei der Geschichte ist, daß mit dem Geld der SteuerzahlerInnen Arzneimittel
entwickelt werden, die ihnen dann später wieder zu hohen Preisen von
der Pharmaindustrie verkauft werden.
Wir untersuchten dann auch das "Orphan Drug" Gesetz, das verabschiedet
worden war, um die Entwicklung von Arzneimitteln für seltene Krankheiten
zu fördern. Das Gesetz ist mittlerweile novelliert und zu einem New
Intellectual Property Right (Recht auf geistiges Eigentum) umgeändert
worden, das - im Gegensatz zur ursprünglichen Intention - routinemäßig
bei hochprofitablen Arzneimitteln angewendet wird, die großen Gruppen
von PatientInnen dienen. Als Orphan Drugs ("Waisenmedikamente")
wurden ursprünglich nur solche Arzneimittel bezeichnet, die für
Krankheiten mit kleinen PatientInnengruppen eingesetzt werden. Eine Forschungsförderung
schien sinnvoll, da sich die Forschungskosten für die Firmen angesichts
der geringen PatientInnenzahlen nicht rentieren. Heutzutage ist die einzige
Bedingung, das Orphan Drug Gesetz in Anspruch nehmen zu können, daß
das Arzneimittel weniger als 200.000 PatientInnen dient. Aber diese Zahl
täuscht. Bei einem Krebsmedikament, das potentiell mehreren Millionen
Krebskranken helfen könnte, wird einfach nur eine einzige Krebsart
angegeben, z.B. Ovarialkarzinom, an dem 164.000 Frauen erkrankt sind.
Das Gesetz gibt dem Pharmaunternehmen das exklusive Vermarktungsrecht für
7 Jahre. Die Firma kann die Preise der Arzneimittel völlig autonom
festlegen, unabhängig davon, ob sie je in die Erforschung und Entwicklung
des Arzneimittels investiert hatte, und unabhängig davon, ob das Medikament
auch bei anderen PatientInnen benutzt wird. Mehrere Versuche, steigende
PatientInnenzahlen im Orphan Drugs Gesetz zu berücksichtigen oder die
Gewinnspanne der Unternehmen zu begrenzen, scheiterten an der Opposition
der Pharmaindustrie und dem Veto des damaligen Präsidenten der Vereinigten
Staaten, George Bush.
In diesem Zusammenhang stießen wir auf eine gravierende Fehlinformation
in der Öffentlichkeit darüber, was die Forschung und Entwicklung
neuer Arzneimittel eigentlich kostet. Zahlen von 359 Millionen US Dollar
pro neuem Arzneimittel machen die Runde und ein Repräsentant multinationaler
Pharmafirmen in Brasilien sprach sogar von 1795 Milliarden US Dollar. Diese
Zahlen sind absurd.
Nach einer Studie der Tufts University im Jahre 1991, die von der Pharmaindustrie
finanziert wurde, kosten die klinischen Versuche für die Arzneimittelzulassung
durchschnittlich 20,4 Millionen US$. Diese Zahl wurde dann "angepaßt",
um sie eindrucksvoller zu machen, indem man das Risiko für Arzneimittel,
die es nicht bis zur Zulassung schaffen, berücksichtigt, und die Kapitalkosten.
Daraus errechneten die von der Industrie beauftragten Wissenschaftler dann
Kosten in Höhe von 75 Millionen US$. Dann wurde wild spekuliert über
die Kosten für die Entwicklungsphase vor den klinischen Versuchen,
so daß man die Ziffer auf 231 Millionen US$ hochtreiben konnte. Aber
keine dieser Ziffern sagte etwas darüber aus, wer denn nun eigentlich
die Forschung finanziert. Tatsache ist, daß die amerikanische Regierung
einen großen Teil der vorklinischen Entwicklung finanziert; nach der
obigen Berechnung wären das bis zu zwei Drittel der Gesamtkosten.
Es gibt eine öffentliche Datenquelle über die Kosten einer Arzneimittelentwicklung
für die Industrie, die ganz besonders erhellend ist. In den Vereinigten
Staaten gibt es einen Steuernachlaß für 50% der Kosten von klinischen
Versuchen an Orphan Drugs. Zwischen 1989 und 1993 beanspruchten die Pharmafirmen
einen Steuernachlaß für 86,6 Millionen US$, woraus sich Forschungsausgaben
von 173,2 Millionen US$ errechnen lassen. In diesem Zeitraum wurden 60 Orphan
Drugs von der FDA für die Vermarktung zugelassen. Daraus ergeben sich
durchschnittliche Kosten von 2,9 Millionen US$ pro zugelassenem Arzneimittel.
Natürlich sind nicht alle Arzneimittel, die geprüft wurden, auch
zugelassen worden, d.h. die Ziffer von 2,9 Millionen US$ ist bereits um
die "Versager-Arzneimittel" bereinigt. Diese Zahlen sind sehr
erhellend und strafen die dramatischen Angaben der Industrie, wieviel die
Entwicklung von Arzneimitteln kostet, Lügen.
Unserer Meinung nach muß die Forschung und Entwicklung (F&E)
von Arzneimitteln als Teil der öffentlichen Gesundheitspolitik betrachtet
werden. Höhere Gewinne für die pharmazeutische Industrie sind
nicht das Ziel, sondern einer von mehreren Mechanismen, die Umfang und Erfolg
der Arzneimittelforschung beeinflussen können - oder auch nicht.
Das ist ein wichtiger Punkt.
Es gibt drei verschiedene Wege, wie auf nationaler Ebene die pharmazeutische
Forschung und Entwicklung verbessert werden kann:
Unserer Erfahrung nach wird den Bemühungen, VerbraucherInnen vor
hohen Preisen für Arzneimittel zu schützen, entgegengehalten,
daß Preisregulierung, Zwangslizenzen oder andere Maßnahmen die
Investition in F&E verringern. PatientInnenorganisatinen werden zynischerweise
oft mit solchen Drohungen manipuliert. Der dritte Weg würde aus diesem
Dilemma herausführen. Es ist eine Möglichkeit, öffentliches
Interesse an neuer Forschung mit öffentlichem Zugang zu ihren Ergebnissen
zu verbinden.
Übersetzung und Zusammenstellung: Annette Will
Wie sinnvoll sind direkte Gespräche mit VertreterInnen einzelner
Pharmaunternehmen? Diese Frage stellt sich einmal mehr nach einem Gespräch
zwischen der BUKO Pharma-Kampagne und der terre des hommes Ärzte-Initiative
mit mehreren VertreterInnen der Bayer AG im Mai diesen Jahres. Es zeigte
sich: Bayer demonstriert im persönlichen Gespräch Verantwortungsbewußtsein
und zumindest an einigen Punkten Offenheit für Auseinandersetzungen
mit unserer Kritik. Was aber den schönen Worten folgte, ist weniger
erfreulich. Die vor kurzem eingetroffene schriftliche Stellungnahme der
Firma Bayer ist äußerst unbefriedigend und fällt weit hinter
die Gesprächsergebnisse zurück.
Zentrales Thema des Gesprächs, das aus unserer letztjährigen Aktion
Kinder im Visier der Pharmaindustrie resultierte, waren die in vielen Ländern
der Dritten Welt noch immer vermarkteten, massiv und vor allem unethisch
beworbenen Kinder-Aspirin-Präparate von Bayer. Seit langem besteht
der begründete Verdacht, daß Acetylsalicylsäure (ASS) bei
Kindern, die an Virusinfektionen erkrankt sind, das Reye-Syndrom auslösen
kann, eine schwerwiegende Erkrankung, die zwar selten auftritt, in vielen
Fällen aber zum Tode führt. In vielen Ländern unterliegen
aus diesem Grunde acetylsalicylsäurehaltige Präparate wie Aspirin®
entsprechenden Anwendungseinschränkungen bei Kindern unter 12 Jahren.
Es ist daher unverantwortlich, ASS-Präparate, wie z.B. Bayers Aspirina
para Niños® und Aspirina infantil®speziell für Kinder
zu bewerben.
Bayer betont in der schriftlichen Stellungnahme jedoch, daß in ihren
Augen Aspirin® ein sinnvolles Arzneimittel für Kinder ist.
Wenn es um finanzielle Interessen geht, und beim Kinder-Aspirin geht es
um den Verlust einer umsatzträchtigen Zielgruppe, stellt Bayer offensichtlich
die Arzneimittelsicherheit in den Hintergrund. Die Firma ignoriert den breiten
internationalen Konsens bezüglich der Risikobeurteilung von ASS bei
Kindern und zieht sich darauf zurück, daß ein ursächlicher
Zusammenhang zwischen ASS und dem Auftreten des Reye-Syndroms nicht erwiesen
sei. In Deutschland hatte Bayer jedoch schon Ende der 80er Jahre auf öffentlichen
Druck hin das entsprechende deutsche Aspirin Junior® "freiwillig"
in Aspirin 100® umbenannt und die Indikationen grundsätzlich verändert.
Die Frage, warum Bayer das in anderen Ländern nicht ebenfalls tut,
wurde uns nicht beantwortet.
In ihrer Stellungnahme führt die Firma zwar auf, welche Schritte für
eine Umbenennung notwendig wären, kündigt dafür aber de facto
keine konkreten Maßnahmen an. Vielmehr hat Bayer unsere Forderung
geschickt umgedeutet und sich selbst eine spezielle Art der Umbenennung
zum Ziel gesetzt: Die Kinder-Aspirin-Präparate sollen "nicht mehr
nur ausschließlich als Kinderarznei zu erkennen sein" [Hervorhebung
durch uns].
Die allgemeingehaltene Ankündigung Bayers, die Informationspolitik
und Werbung zu überprüfen und zu modifizieren, sollen den Anschein
erwecken, daß etwas unternommen wird. Geschickt versucht die Firma,
sich aus der Verantwortung für ihre Informationspolitik zu stehlen:
Die Eltern seien für die richtige Anwendung des Mittels verantwortlich
und würden leichtfertig damit umgehen. Kein Wort davon, daß Bayer
jahrzehntelang mit irreführenden Werbekampagnen, Packungsbeschriftungen
und Beipackzetteln gerade diesen falschen Arzneimittelgebrauch massiv gefördert
hat und weiterhin aufrechterhält. Plakate, die behaupten, Aspirin®
sei das richtige Mittel für Kinder bei fieberhaften Erkrankungen und
grippeähnlichen Zuständen, tragen zum falschen Gebrauch bei. Ebenso
Packungen, auf denen die Warnhinweise erst nach der Beschreibung des angenehmen
Tutti-Frutti-Geschmacks kommen oder die so plaziert sind, daß AnwenderInnen
sie mit großer Wahrscheinlichkeit gar nicht lesen werden.
Eine klare Absage erteilt die Firma der Forderung nach einer aktiven Gegeninformationskampagne,
die die Öffentlichkeit davor warnt, Kindern ASS zu verabreichen.
Die Antworten auf die Fragen und Forderungen, die wir jetzt erhielten, sind
äußerst unbefriedigend. Bayer beherrscht die Kunst inhaltsleerer
Formulierungen wie z.B.: "Wir halten es für sinnvoll, langjährig
erprobte Medikation für Kinder anzubieten, die in diversen Krankheitsbildern
auch auf Medikamente im Rahmen von Therapien angewiesen sind."
Eine gute und kooperative Gesprächsatmosphäre und das bloße
verbale Signalisieren von Handlungsbereitschaft reichen nicht aus. Bayer
muß aktiv handeln und Maßnahmen ergreifen, um den gesundheitsgefährdenden
falschen Einsatz von Aspirin® bei Kindern zu verhindern. Wenn Bayer
sich nicht in diese Richtung bewegt, werden wir unsere Arbeit mit wirksameren
Mitteln fortsetzen. (KP)
Das Milliardengeschenk der Bundesregierung an die Pharmaindustrie hat
die letzte Hürde genommen. Der Vermittlungsausschuß zwischen
Bundestag und Bundesrat hat mit den Stimmen der SPD-Länder Niedersachsen,
Hessen und Rheinland-Pfalz mehrheitlich die von der Regierungskoalition
beschlossene Änderung des Sozialgesetzbuches V gebilligt. Damit ist
die Pharmaindustrie sowohl von lästiger Konkurrenz durch preiswerte
Reimporte als auch von Festbetragsregelungen für ihre patentierten
Produkte befreit. In Zukunft werden die Preise wieder ohne irgendwelche
wettbewerbliche Grenzen von den Herstellern gestaltet. Bezahlen werden dieses
Geschenk an die Pharmaindustrie die Versicherten und VerbraucherInnen, die
schon bei den Einparungen im Gesundheitswesen, z.B. durch erhöhte Zuzahlungen,
zur Kasse gebeten werden.
Krankenkassen, Bundeskartellamt, Fachleute und auch die SPD haben dieses
gesundheitspolitische Skandal-Gesetz einhellig abgelehnt - bis Ende August
jedenfalls. Dann wurde den SPD-Länderchefs aus Niedersachsen, Hessen
und Rheinland-Pfalz bewußt, daß in ihren Ländern mächtige
Pharma-Konzerne beheimatet sind. Gerhard Schröder formulierte seine
Bedenken folgendermaßen: Bei der Abwägung zwischen Kostendämpfung
im Gesundheitswesen und "dem industriepolitischen Aspekt" müsse
letzterer wohl "mehr Gewicht bekommen". Laut Spiegel haben auch
einige Bundestagsabgeordnete sich an Pharmafirmen in ihren Wahlkreisen erinnert,
konnten dann aber beruhigt der Parteilinie folgen und gegen das Gesetz stimmen,
da ja klar war, daß es mit den Stimmen der SPD-Ministerpräsidenten
sowieso durchkommen würde. (MS)
15 Monate nachdem die Berliner Ärztekammer erstmalig "Empfehlungen
zum richtigen Arzneimittelgebrauch", die sogenannte "Berliner
Positivliste", herausgegeben hatte, liegt jetzt eine überarbeitete
Fassung aus Kiel vor. Die Berliner Positivliste war kurz nach ihrem Erscheinen
auf Antrag von vier Pharmaunternehmen gerichtlich verboten worden. Damals
wurde beanstandet, daß die Ärztekammer als Körperschaft
des öffentlichen Rechtes keine vergleichenden Empfehlungen abgeben
dürfe, da sie damit in den Wettbewerb eingreife.
Die "Kieler Liste notwendiger Arzneimittel" wird von vier Verbraucher-Zentralen
sowie der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände und dem Institut
für angewandte Verbraucherforschung herausgegeben. Die Gründe,
die zum Verbot der ersten Positivliste führten, treffen auf die "Kieler
Liste" nicht zu, denn die Gerichte haben den Verbraucherzentralen bisher
ausdrücklich zugebilligt, in den Wettbewerb eingreifen zu können.
Bei der inhaltlichen Bewertung der Arzneimittel seien jedoch keine Kompromisse
gemacht worden.
Nachdem Gesundheitsminister Seehofer die gesetzlich vorgesehene Positivliste
wieder zurücknahm und die Berliner Liste verboten wurde, ist die "Kieler
Liste" von besonderer Aktualität und Dringlichkeit. Günter
Hörmann, Geschäftsführer der Verbraucher-Zentrale Hamburg,
erklärt: "Wenn Anbieter versuchen, Informationen zu unterdrücken,
müssen die Verbraucher erst recht Zugang dazu bekommen." Wir wünschen
der Liste eine weite Verbreitung und hoffen, daß sie dazu beiträgt,
mehr Qualität im Arzneimittelsektor zu verankern.
Die Liste wird für DM 13 (Scheck) zugesandt durch: Versandservice der
Verbraucher-Zentrale Hamburg, Kirchenallee 22, 20099 Hamburg.
"White is beautiful", befindet Beiersdorf, und stellt erfreut
fest, daß ihre erst in diesem Sommer eingeführten Whitening-Produkte
in Asien einen "rasenden Absatz" finden. Die Weißmacher-Produkte
seien deshalb so beliebt, weil sich "asiatische Frauen eine hellere,
leichter zu schminkende Haut wünschen". Die Nivea-Produkte erzeugten
dies auf "naturgemäßem" Wege - durch Unterdrückung
der Melaninbildung. Um den Erfolg noch zu steigern, wurde in Thailand, Malaysia
und Singapur der Schönheitswettbewerb "Natural Face Contest"
durchgeführt, der "mächtig eingeschlagen" hat. In der
letzten Auswahlrunde mußten, so erzählt Beiersdorf, die Teilnehmerinnen
"in Einzel-Interviews unter Beweis stellen (...), daß sie nicht
nur natürliche Schönheit, sondern auch Persönlichkeit und
Intelligenz besitzen." Diese Eigenschaften scheinen der Firma hingegen
abzugehen, sonst würde sie sich kaum so unverhohlen mit ihrem sexistischen
und rassistischen Weltbild brüsten. (AW)
alle Zitate aus: Thailand - White is beautiful. Beiersdorf Journal Nr. 221,
September 1996, S.7
Herausgeberin: BUKO Pharma-Kampagne, August-Bebel-Str. 62,
D-33602 Bielefeld, Telefon 0521-60550, Telefax 0521-63789, e-mail 100270.272@compuserve.com
Verleger: Gesundheit und Dritte Welt e.V.,
August-Bebel-Str. 62, D-33602 Bielefeld
Redaktion: Jörg Schaaber (verantwortlich), Annette Will, Mitarbeit:
Karin Pichlbauer, Barnim Raspe, Monika Scheffler
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unbedingt die Meinung der Redaktion wieder.
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