BUKO-Pharma-Kampagne
Pressemitteilung, 15. Mai 2000
Industrie- statt Verbraucherschutz
Gesetzgeber hält unkontrollierten Alt-Arzneimitteln alle
Türen offen
Heute wird der Deutsche Bundestag die 10. Arzneimittelgesetz (AMG) -Novelle
verabschieden. Die BUKO Pharma-Kampagne bezeichnet das Gesetz als eine Niederlage
für den VerbraucherInnenschutz weltweit. Statt einer effektiven und strikten
Kontrolle für Altarzneimittel, bekommen die Hersteller noch viel Zeit und
Vorzugsbedingungen für eine vereinfachte Zulassung.
Immer noch ist die Hälfte aller in Deutschland auf dem Markt befindlichen
Arzneimittel nicht auf Wirksamkeit und Sicherheit überprüft. Damit
sollte die 10. AMG-Novelle aufräumen. Dies geschah nicht ganz freiwillig,
die EU-Kommission hatte ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Eigentlich
hätte die Überprüfung aller Mittel nach EU-Recht 1990 abgeschlossen
sein müssen.
Der heute dem Parlament vorliegende Gesetzentwurf ist gegenüber der Vorlage
bis zur Unkenntlichkeit verschlechtert worden und fällt im Ergebnis zum
Teil sogar hinter die bestehenden Regelungen zurück.
Die Kritikpunkte im einzelnen:
- Die Fristen für die Nachbesserung von Unterlagen wurden um 6 Monate
verlängert, damit dauert es anderthalb Jahre, bevor die Behörde
über ein Mittel überhaupt entscheiden kann. Da selbst bei negativen
Bescheid Mittel noch zwei Jahre weiterverkauft werden dürfen, verschwinden
faktisch vor 2004 keine Mittel vom Markt.
- Altarzneimittel sollen bevorzugt mit Auflagen, d.h. ohne Vorliegen ausreichender
Sicherheitsdaten zugelassen werden. Das heißt fehlende Wirksamkeits-
oder Unbedenklichkeitsbeweise dürfen nachgeliefert werden. Dafür
gibt es jedoch keine festen Fristen. Es ist fraglich, ob die Behörde
angesichts der großen Zahl von Anträgen überhaupt Willens
und in der Lage ist, die Einhaltung dieser Auflagen zu überprüfen.
Eine aktuelle Untersuchung aus den USA zeigt, dass die dort verbreitete Politik,
neue Arzneimittel mit Auflagen schnell zuzulassen, die Arzneimittelsicherheit
verringert. In den meisten Fällen "vergessen" die Hersteller die Fristen
zur Einreichung der fehlenden Unterlagen und keiner fragt nach.
- Für ca. 7000 Altarzneimittel hatten die Hersteller eine Ausverkaufsregelung
wahrgenommen. Diese Mittel wurden überhaupt nicht mehr überprüft.
Dafür dürfen sie nach dem 1.1.2005 nicht mehr verkauft werden. Diese
Regelung hatte die Europäische Union als im "krassen Widerspruch" zum
Gemeinschaftsrecht bezeichnet. Diese Mittel können jetzt wieder ins Zulassungsverfahren
gelangen werden. Es ist zu befürchten, dass sie so eine dauerhafte Discount-Zulassung
als "traditionelle Arzneimittel" erhalten werden. Diese Möglichkeit stellt
keine Anforderungen an die Wirksamkeit der Mittel. Sachverständige hatten
ihre Abschaffung nachdrücklich gefordert.
- Für Länder der Dritten Welt stellt die deutsche Zulassung nach
wie vor also nicht auf die Qualität der verlassen.
- Eine Kennzeichnung der Altarzneimittel auf der Verpackung findet nicht statt,
die VerbraucherInnen können erst nach dem Kauf bemerken, dass sie sich
möglicherweise eine Mogelpackung eingehandelt haben. Dabei wird die schwammige
Formulierung, die den Begriff "Altarzneimittel" peinlichst vermeidet, von
vielen nicht verstanden werden.
Mit dem Gesetz entscheiden sich SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN ausdrücklich
gegen den Rat der von ihnen selbst zur parlamentarischen Anhörung eingeladenen
unabhängigen Sachverständigen und machen sich zum Handlanger der Pharmalobby.
Der VerbraucherInnenschutz bleibt auf der Strecke.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der
BUKO Pharma-Kampagne:August-Bebel-Str. 62, D-33602 Bielefeld,
Tel 0521-6055, Telefax -63789, e-mail: bukopharma@compuserve.com
Hintergrundinformationen der BUKO Pharma-Kampagne
Der Bundeskongress entwicklungspolitischer Aktionsgruppen (BUKO) ist ein Netzwerk
von über 200 Dritte Welt Gruppen in Deutschland. 1980 begann der BUKO eine
Kampagne gegen unvertretbare Geschäftspraktiken international tätiger
Pharmakonzerne. Die Pharma-Kampagne des BUKO setzt sich für einen rationalen
Gebrauch von Arzneimitteln ein. Sie arbeitet mit ÄrztInnen und PharmazeutInnen,
Verbrauchergruppen und StudentInnen zusammen. Die BUKO Pharma-Kampagne hat durch
die Mitarbeit im Netzwerk Health Action International (HAI) Kontakt mit Gruppen
in über 70 Ländern in aller Welt.
Bankverbindung: Gesundheit und Dritte Welt e.V.,
Sparkasse Bielefeld (BLZ 48050161)
Konto: 105601 l
Spendenkonto: 105627
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